Abgabefrist der Steuererklärung 2020
Steuerberaterverband berichtet von Fristverlängerung
Der Deutsche Steuerberaterverband (DSTV) berichtet von einer
erneuten Fristverlängerung
zur Abgabe der Steuererklärungen des Jahres 2020 bis zum 31.08.2022.
Zur Abgabe mancher Steuererklärungen besteht eine gesetzliche Verpflchtung. Schlimmer noch, die Abgabe wird bis zu einem bestimmten Termin gerfordert. Bei einer Fristüberschreitung drohen Verspätungszuschläge und weitere Nachteile.
Der DSTV berichtete nun von einer Verlängerung der Abgabefrist der Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2020 bis zum 31.08.2022.
Künftig sollen dann die jetzt stark verlängerten Abgabefristen jährlich wieder um 2 Monate abgeschmolzen werden. Hier die Quelle der Meldung.
Die Fristverlängerung gilt ausschließlich für die Erstellung der Steuererklärungen durch Angehörige der steuer- und rechtsberatenden Berufe. Wird die Steuererklärung selbst erstellt, bleibt es bei den bisherigen Fristen.
Hilfe für Sie
Zur Erstellung der Steuererklärung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Wegen des knappen Zeitrahmens setzen Sie sich bitte schnellstmöglichst mit uns in Verbindung.
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