Modernisierungspflicht für Heizkessel beschlossen
Das setzen Sie von der Steuer ab:
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Alte Heizkessel müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) bis zum Jahr 2015 modernisiert werden. Bundestag und Bundesrat einigten sich im Oktober 2013 auf die Neuregelung der EnEV.
Die Kosten senken clevere Hauseigentümer durch die Nutzung der staatlichen Förderung. Je nach Heizungssystem sind Steuervorteile und staatlichen Zuschüsse möglich. Wer rechtzeitig plant, legt seine Steuervorteile in das für ihn günstigste Jahr oder verteilt über mehrere Jahre.
Eine Heizungserneuerung ist teuer. Entsprechend hoch ist Ihr Steuersparpotenzial. Die Höhe können wir über ein oder mehrere Jahre gestalten. Damit können Sie Ausgaben in Zeiträume mit hohem Steuersatz und spätere Einnahmen in niedrig besteuerte Zeiträume legen. Auch können Sie z. B. die hohe Besteuerung einer Abfindung senken.
So sparen Vermieter
Die Nutzug der Immobilie bestimmt die erzielbaren Steuervorteile.
Ist die Immobilie vermietet, stellen die Kosten für den Austausch einer vorhandenen Heizung Erhaltungsaufwand dar. Die Renovierungskosten senken Ihre Steuern im Jahr der Zahlung. Alternativ verteilen Sie die Kosten als sog. größeren Erhaltungsaufwand über zwei bis fünf Jahre. Das Verteilen der Kosten über mehrere Jahre bringt oft eine höhere Steuererstattung, als der Sofortabzug in einem Jahr.
Nehmen Sie für die Baukosten einen Kredit auf, sind die Kreditkosten ebenfalls Werbungskosten. Zinsen und ein Disagio mindern dann ebenfalls die Einkommensteuer.
Für selbst genutzte Objekte gibt es keinen Werbungskostenabzug.
Fußangel: Anschaffungsnahe Heizungserneuerung
Bei einer Heizungserneuerung innerhalb von drei Jahren nach Erwerb der Immobilie ist Vorsicht geboten. Übersteigt die Summe der Reparaturen 15% der Anschaffungskosten der Immobilie, werden die Aufwendungen wie Anschaffungskosten behandelt. Der sofortige Werbungskostenabzug entfällt. Die Kosten wirken sich dann mit der Gebäudeabschreibung über einen Zeitraum von -meist- 50 Jahren aus. Damit geht der Steuervorteil ohne eine passende Ausweichgestaltung gegen null.
Mit selbst genutztem Wohnraum sparen
Auch für selbst genutzte Wohnungen winken Steuervorteile. 20% der Montagekosten setzen Sie in vollem Umfang als sog. haushaltsnahe Aufwendungen wie gezahlte Vorauszahlungen ab.
Mit einem legalen Steuertrick beteiligen Sie den Staat sogar bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus an den Gesamtkosten der Heizungserneuerung: Renovieren Sie mit einem Blockheizkraftwerk. Mit einem Blockheizkraftwerk erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nun können Sie die Kosten der Heizungserneuerung steuerlich absetzen. Zusätzlich zur Abschreibung des BHKW erhalten Sie eine Sonderabschreibung. HInzu kommt die Vorsteuererstattung aus der den Anschaffungskosten und den Betriebskosten.
Planung erhöht Steuervorteile
Nun haben Sie die Qual der Wahl. Dafür erhalten Sie eine moderne Heizung und ein genau auf Sie zugeschnittenes Steuersparmodell. Das spart Ihnen bereits im Jahr der Renovierung Steuern durch die Senkung der Steuervorauszahlungen oder über einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag. Die Steuerersparnis steigert die verfügbaren Mittel für die Revovierung.
Update
Aktuell sieht die Finanzverwaltung die Heizungserneuerung mit einem Blockheizkraftwerk wieder als Erhaltungsaufwand an. Bis zum 31.12.2015 dürfen Sie wahlweise die alte Rechtslage (Abschreibung auf zehn Jahre) oder die neue Rechtslage anwenden (Kosten sind sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand).
Einzelheiten der Neuregelung
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