Sicherheitsauthentifizierung bei elektronischen Steueranmeldungen
Finanzverwaltung verschärft Sicherheitsauflagen
Foto: © geralt
PIXELIO
"Sicherheitsauthentifizierung bei der elektronischen Übermittlung von
Kapitalertragsteuer-Anmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltung."
Dies ist der Betreff einer aktuellen Information der Finanzverwaltung.
Die Verwaltung informiert, dass ab dem 01.01.2009 Meldungen nur noch mit einer
speziellen elektronischen Authentifizierung möglich sind. Das Authentifizierungsverfahren
erfordert eine vorhergehende Anmeldung, weshalb eine frühzeitigen Anmeldung empfohlen wird.
Elektronische Meldungen sind seit Jahren verpflichtend, jedoch war das Meldeverfahren
technisch nicht sicher. U. a. kann derzeit bei Kenntnis Ihrer Steuernummer jedermann beliebige Meldungen
für Sie abgeben. Den zu hoch gemeldeten Betrag bucht die Finanzverwaltung dann
ab oder mahnt diesen bei Nichtzahlung an. Der finanzielle Schaden aus einer lahmgelegten
Bankverbindung ist leicht vorstellbar.
Das neue Meldeverfahren soll das Sicherheitsleck beseitigen.
Gleichzeitig kommt das Verfahren den aktuellen Gesetzgebungsverfahren entgegen, nach den sämtliche
Steuererklärungen und Bilanzen nur noch elektronisch übermittelt werden sollen.
Hilfe für Sie:
Wir übernehmen Ihre elektronischen Meldungen. Sie sparen Investitionen und Zeitaufwand.
Fordern Sie unser Angebot an:
Kontaktgespräch
Seite drucken
Rechtshinweis
Die Darstellungen entsprechen Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung im Zeitpunkt
der Verfassung. Alle Angaben sind ausdrücklich ohne Gewähr.
Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets können einzelne Angaben nicht mehr aktuell sein.
Die allgemeinen Ausführungen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.