Was weiß das Finanzamt über Sie?
Die Erkenntnisquellen der Finanzverwaltung
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Ihr Wissen um den Kenntnisstand der Finanzverwaltung ist bares Geld wert. Natürlich haben Sie ein reines Gewissen und keine Angst vor dem Finanzamt. Aber wie überall senden Sie bewußt und unbewußt Signale an Ihre Umwelt- auch das Finanzamt. Wissen Sie, was beim Finanzamt ankommt, wissen Sie, worauf es reagiert. So vermeiden Sie Ärger bereits im Vorfeld. Ansonsten drohen der Verlust von Zeit und Geld durch Rückfragen oder gar der Besuch von Betriebsprüfung oder Steuerfahndung.
Weitgehend unbemerkt ist die Finanzverwaltung im Informationszeitalter angekommen. Die engmaschige Verknüpfung interner Informationsquellen und diverse zu Zuträgerdiensten verpflichtete Stellen sorgen für den regen Fluß von Informationen auch über Sie. Auch externe Stellen geben Ihre Daten weiter. So müssen z. B. Notare Grundstückskäufe melden, Banken Daten im Erbfall weitergeben, Versicherungen und Rentenanstalten Meldungen über ausgezahlte Renten bzw. gezahlte Versicherungssummen tätigen. Selbst Ihre den Banken für Kapitalerträge erteilte Freistellungsbescheinigungen werden über das Bundesamt für Finanzen Ihrem Finanzamt gemeldet. Erteilten Sie insgesamt zu hohe Freistellungsaufträge, ist Ihnen eine argwöhnische Rückfrage des Finanzamts sicher. Nach der Einführung der Identifikationsnummer können Ihre Daten bestens zugeordnet und verknüpft werden. Zweck der amtlichen Datensammlung ist die Prüfung der Vollständigkeit Ihrer Angaben und die Entdeckung unversteuerter Einnahmen und Vermögenswerte.
Erste Informationen gewinnt das Finanzamt aus Ihren Steuererklärungen. Die Zeit, in der der Inhalt archivierter Akten faktisch vergessen war, ist bei der heutigen EDV-Ausstattung vorbei. Ihre Daten bleiben zeitlich annähernd unbegrenzt verfügbar. Zwischen allen Dienststellen der Finanzverwaltung erfolgt ein reger Informationsaustausch aus. Die Daten der Kfz-Stelle sind z. B. dem Bearbeiter Ihrer Einkommensteuerklärung bekannt. Vielleicht interessieren ihn ja die Finanzierung des Cabrios der Ehefrau oder die häufigen An- und Verkäufe eines Privatmanns.
Ist der Verdacht des Finanzamts geweckt, stellt es weitere Ermittlungen an. Durch einen Kontenabruf ermittelt die Behörde bei den Banken Ihre bekannten und unbekannten Konten bundesweit. Neben Ihren Konten am Wohnort interessiert das Finanzamt dann das vergessene Konto in einer anderen Stadt besonders. Ein Bankgeheimnis gibt es nicht mehr. Im Bedarfsfall tauscht der Fiskus auch Informationen mit der ARGE (Arbeitsamt) den Sozialämtern und der Kindergeldkasse aus.
Nicht zu unterschätzen sind die Prüfungsdienste des Finanzamts. Deren Erkenntnisse werden durch den seit einigen Jahren zwangsweise zu gewährenden digitalen Zugriff auf Ihre Daten erheblich ausgebaut. Ihr Prüfer kann Ihre ureigenen Daten mit Ihrer oder mit eigener Software beliebig analysieren. Die erstellten Auswertungen sind oft ergiebiger, als die Ihres Steuerberaters. Die früher zeitraubende Feststellungen von Kassenfehlbeträgen und eine Nachkalkulation erfolgen fast auf Knopfdruck.
Neben der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung existieren diverse spezialisierte Prüfungsdienste. Tückisch ist, daß diese auch umfangreiche Kontrollmitteilungen über die Geschäftsbeziehungen ihres Prüflings schreiben. Hier erfährt die Finanzverwaltung dann nicht selten von nicht in der Buchführung enthaltenen Einkäufen und teuren privaten Anschaffungen. Auch Barkäufe schützen nicht vor dem Augenmerk der Behörde. Viele Händler zeichnen bei bekannten Kunden ohne deren Wissen die Barverkäufe auf. Hier waren Kontrollmitteilungen in der Vergangenheit besonders erfolgreich. Die oft nicht verbuchten Ein- und die zugehörigen Verkäufe führen immer wieder zu hohen Steuernachforderungen und Strafverfahren.
Im Internetzeitalter hat auch die Steuerprüfung ein neues Werkzeug namens Xpider bekommen. Die auf die Wünsche der Prüfer angepaßte Suchmaschine durchsucht vorzugsweise Webseiten von Webshops und Ebay auf unbekannte Steuerfälle und brachte schon so manchen Powerseller ins Schwitzen.
Auch soziale Netzwerke werden gerne gelesen. Wer auf Facebook / Twitter / Google+... vom Urlaub in seinem Ferienhaus in der Normandie berichet, hat Erklärungsprobleme, wenn er dem Finanzamt von der Immobilie nicht berichtete.
Natürlich hat die Finanzverwaltung den klassischen Erkenntnisquellen nicht abgeschworen.
Die Anzeige des Geschäftspartners oder der Ex-Freundin finden unverändert das offene Ohr Ihres Finanzbeamten. Gerade ehemals nahestehende Personen liefern oft und gerne nicht nur die Anschuldigung, sondern direkt den Beweis in Form von Fotokopien oder einem USB-Stick.
Was sollten Sie tun?
Das Finanzamt versucht, unbekannte Steuerfälle aufzudecken. Grundlage hierfür sind Ihre unvollständigen oder unplausible Daten. Ihre Daten werden mit eigenen Daten des Finanzamts verglichen und auf Plausibilität geprüft. Sie wissen nun, wie das Finanzamt prüft. Kommen sie dem Fiskus zuvor, indem Sie Ihre Angaben selbst prüfen.
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