Grundsteuerreform
Feststellungserklärung bis 31.10.2022 erforderlich

Der neue Grundstückswert entscheidet über die künftig von Ihnen zu zahlende Grundsteuer.
Hierzu ist eine Feststellungserklärung über den Grundstückswert auf den 01.01.2022 abzugeben.
Die Wertermittlung entscheidet über die Höhe Ihrer künftigen Grundsteuer.
Was
Der Grundstückswert wird für jede Immobilie ermittelt und gilt dann auch für Folgejahre. Betroffen sind sowohl ausschließlich selbst genutzte Häuser und Wohnungen, als auch zu Wohn- oder gewerblichen Zwecken vermietete Immobilien, unbebaute Grundstücke,
Erbbaurechte und Bauten auf fremden Grund und Boden.
Bisher richtete sich die Grundsteuer nach den so genannten Einheitswerten, die teilweise noch die Wertverhältnisse der Immobilie auf den 01.01.1935 wiederspiegelten.
Die Neuregelungen sollen eine zeitgemäßen Bewertung und die Beseitigung weiterer historisch bedingter Ungleichmäßigkeiten der Bewertung bewirken.
Bis wann
Die Erklärungen sind auf elektronischem Weg bis voraussichtlich zum 31.10.2022 abzugeben.
Die Abgabe der Steuererklärungen soll ab dem 01.07.2022 möglich sein.
Die Beschaffung der umfangreichen Grunddaten aus teils alten Bauakten und die Erklärungsabgabe ist damit in einem eng gesteckten Zeitfenster gefordert.
Derzeit liegen keine Aussagen der Verwaltung vor, ob der Zeitplan eingehalten wird oder ggf. Fristverlängerungen gewährt werden.
Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung erfolgt wie bei den Einkommensteuererklärungen durch eine sog. Allgemeinverfügung.
Es erfolgt also keine individuelle Benachrichtung der Betroffenen. Sie müssen daher selbständig tätig werden.
Wie
Zur Neubewertung der Immobilien werden von den betroffenen Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten Feststellungeserklärungen gefordert.
Die Bewertung erfolgt in den meisten Bundesländern nach dem sog. Bundesmodell. Einzelne Bundesländer haben Sonderregelungen.
Die künftige Bewertung ist an anerkannte Methoden der Verkehrswertermittlung einer Immobilie angelehnt.
Ausgangspunkt der Bewertung sind die Art der Immobilie, Lage, Fläche und das Alter der Immobilien.
Hilfe für Sie
Zur Erstellung der Steuererklärung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wegen des knappen Zeitrahmens setzen Sie sich bitte schnellstmöglichst mit uns in
Verbindung.